DE · PflSchSachkV 2013
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Inhoud
- Art. 1 Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
- Art. 2 Ausstellung und Gestaltung des Sachkundenachweises
- Art. 3 Prüfungen
- Art. 4 Durchführung der Prüfungen
- Art. 5 Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde
- Art. 6 Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten
- Art. 7 Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen
- Art. 8 Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung
- Art. 9 Übergangsvorschrift