DE · PflBBetV
Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
Inhoud
- Art. 1 Voraussetzungen für die Anerkennung als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene
- Art. 2 Anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene
- Art. 3 Anerkennung weiterer maßgeblicher Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
- Art. 4 Entzug der Anerkennung
- Art. 5 Verfahren der Beteiligung bei Entsendung
- Art. 6 Beteiligung weiterer Körperschaften und Organisationen
- Art. 7 Erstattung von Reisekosten und Ersatz des Verdienstausfalls
- Art. 8 Übergangsregelung
- Art. 9 Inkrafttreten