PflAV · Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek
PflAV Art. 10Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
PflAV · Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.