DE · OrdenNachwV
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
Inhoud
- Erster Abschnitt Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
- Art. 1 Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
- Art. 2 Zuständige Behörden
- Art. 3 Antragstellung
- Art. 4 Inhalt des Antrags
- Art. 5 Prüfung des Antrags
- Art. 6 Zweitausfertigung
- Art. 7 Bescheinigung
- Art. 8 Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
- Art. 9 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
- Art. 10 Ausstellung der Ersatzurkunde
- Art. 11 Versagung der Ersatzurkunde
- Art. 12 Form von Bescheiden
- Zweiter Abschnitt Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
- Art. 13 Berechtigungsausweis
- Art. 14 Zuständigkeit
- Art. 15 Verfahren
- Art. 16 Antrag
- Art. 17 Inhalt des Antrags
- Art. 18 Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen durch den Antragsteller
- Art. 19 Ausstellung eines Berechtigungsausweises
- Art. 20 Entscheidungen der nach § 14 zuständigen Behörden
- Dritter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 21 Einziehung
- Art. 22 Gebühren
- Art. 23 Geltung in Berlin
- Art. 24 Inkrafttreten