DE · Offshore-ArbZV
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
- Art. 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
- Art. 3 Arbeitszeit
- Art. 4 Ruhepausen
- Art. 5 Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
- Art. 6 Zeitraum der Offshore-Tätigkeit
- Art. 7 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
- Art. 8 Arbeitszeitnachweise
- Art. 9 Transportzeiten
- Art. 10 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
- Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
- Art. 11 Anwendung des Seearbeitsgesetzes
- Art. 12 Arbeitszeit
- Art. 13 Ruhepausen
- Art. 14 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
- Art. 15 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 16 Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde
- Art. 17 Evaluierung
- Art. 18 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 19 Hinweis auf Straf- und Bußgeldvorschriften des Seearbeitsgesetzes
- Art. 20 Inkrafttreten