DE · BaFinHwgebV
Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Inhoud
- Art. 1 Spezielle Beschäftigte für die Bearbeitung von Verstoßmeldungen
- Art. 2 Spezielle Kommunikationskanäle
- Art. 3 Allgemeine Informationen zu Verstoßmeldungen
- Art. 4 Information von meldenden Personen
- Art. 5 Dokumentation von Verstoßmeldungen
- Art. 6 Vertraulichkeit und Datensicherheit
- Art. 7 Weitergabe von Daten
- Art. 8 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Art. 9 Inkrafttreten