MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
MarkenG Art. 2Anwendung anderer Vorschriften
Teil 1 Anwendungsbereich
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.