DE · MühGetreiWiTechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Art. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Art. 8 Inhalt von Teil 1
- Art. 9 Prüfungsbereich von Teil 1
- Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Müllerei
- Art. 10 Inhalt von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 12 Prüfungsbereich Herstellen von Enderzeugnissen
- Art. 13 Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung
- Art. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Agrarlager
- Art. 16 Inhalt von Teil 2
- Art. 17 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 18 Prüfungsbereich Rohstoffe und Saatgut
- Art. 19 Prüfungsbereich Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln
- Art. 20 Prüfungsbereich Lagerungstechniken
- Art. 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten