LuftVZO · Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LuftVZO Art. 107Kosten
Sechster Abschnitt Kosten, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen der zuständigen Stelle werden nach der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung erhoben.