DE · LogSystFachwBAProFV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme
Inhoud
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
- Art. 4 Prüfungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“
- Art. 5 Prüfungsbereich „Logistische Lösungen entwickeln und planen“
- Art. 6 Prüfungsbereich „Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“
- Art. 7 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
- Art. 8 Form und Ablauf der Prüfung
- Art. 9 Schriftliche Prüfung
- Art. 10 Mündliche Prüfung
- Art. 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
- Art. 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 14 Zeugnisse
- Art. 15 Wiederholung der Prüfung
- Art. 16 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
- Art. 17 Übergangsvorschriften
- Art. 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten