LAG · Gesetz über den Lastenausgleich
LAG Art. 242Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
Zweiter Titel Schadensberechnung
Zum Zwecke der Gewährung von Ausgleichsleistungen werden die für die Gewährung einer Ausgleichsleistung jeweils zu berücksichtigenden Schäden, die dem unmittelbar Geschädigten entstanden sind, zusammengefaßt.