KVBG · Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
KVBG Art. 58Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Teil 9 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme.