KStTG Art. 21Anwendungsbestimmung
Abschnitt 7 Rechtsweg und Anwendungsbestimmung
Die Pflichten nach den Abschnitten 2 bis 5 sind erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen.
Abschnitt 7 Rechtsweg und Anwendungsbestimmung
Die Pflichten nach den Abschnitten 2 bis 5 sind erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen.