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Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
Inhoud
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Schwerbehinderte Menschen
- Art. 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
- Art. 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- Art. 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Art. 6 Gehobener Kriminaldienst
- Art. 6a Voraussetzungen für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- Art. 6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- Art. 6c Eingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- Art. 7 Höherer Kriminaldienst
- Art. 7a Zugang zum höheren Kriminaldienst für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Kriminaldienstes mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- Art. 8 Andere Bewerberinnen und Bewerber
- Art. 9 Sonderregelungen
- Art. 10 Aufstieg
- Art. 11 Laufbahnwechsel