DE · KMAnzV
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Inhoud
- Art. 1 Einreichungsverfahren
- Art. 2 Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung einer Zweigniederlassung
- Art. 3 Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen
- Art. 4 Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen
- Art. 5 Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen
- Art. 6 Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten
- Art. 7 Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen
- Art. 8 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
- Art. 9 Inkrafttreten