DE · KlauenPflPrV
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege
Inhoud
- Abschnitt 1 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Gliederung der Prüfung
- Art. 4 Prüfungsteil „Tiergesundheit und Tierschutz“
- Art. 5 Prüfungsteil „Funktionelle Klauenpflege“
- Art. 6 Prüfungsteil „Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Art. 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- Art. 8 Bestehen der Prüfung
- Art. 9 Wiederholung der Prüfung
- Abschnitt 2 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege
- Art. 10 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 11 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 12 Gliederung und Inhalt der Prüfung
- Art. 13 Prüfungsteil „Rechtliche Bestimmungen“
- Art. 14 Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“
- Art. 15 Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Qualifizierung“
- Art. 16 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- Art. 17 Bestehen der Prüfung
- Art. 18 Wiederholung der Prüfung
- Art. 19 Inkrafttreten