KHBV · Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
KHBV Art. 2Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
KHBV · Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.