DE · KflDiAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Inhoud
- Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
- Art. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- Art. 2 Ausbildungsdauer
- Art. 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- Zweiter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
- Art. 4 Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 6 Ausbildungsplan
- Art. 7 Berichtsheft
- Art. 8 Zwischenprüfung
- Art. 9 Abschlussprüfung
- Vierter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
- Art. 16 Ausbildungsberufsbild
- Art. 17 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 18 Ausbildungsplan
- Art. 19 Berichtsheft
- Art. 20 Zwischenprüfung
- Art. 21 Abschlussprüfung
- Fünfter Teil Schlussvorschriften
- Art. 22 Inkrafttreten