DE · InVeKoSDG
Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen
Inhoud
- Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich
- Art. 2 Betriebsdaten
- Art. 3 Verarbeitung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden
- Art. 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle
- Art. 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses
- Art. 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen
- Art. 7 Löschungsfristen
- Art. 8 Abweichendes Landesrecht
- Art. 9 Ermächtigungen