DE · InstitutsVergV
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme
- Art. 3 Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
- Art. 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
- Art. 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
- Art. 6 Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
- Art. 7 Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
- Art. 8 Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
- Art. 9 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
- Art. 10 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
- Art. 11 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
- Art. 12 Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
- Art. 13 Information über die Vergütungssysteme
- Art. 14 Anpassung bestehender Vereinbarungen
- Art. 15 Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
- Art. 16 Offenlegung
- Abschnitt 3 Besondere Anforderungen an bedeutende Institute
- Art. 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
- Art. 19 Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
- Art. 20 Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
- Art. 21 Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
- Art. 22 Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
- Art. 23 Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
- Art. 24 Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
- Art. 25 Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
- Art. 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
- Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für Gruppen
- Art. 27 Gruppenweite Regelung der Vergütung
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- Art. 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten