InsO Art. 321Zwangsvollstreckung nach Erbfall
Erster Abschnitt Nachlaßinsolvenzverfahren
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.
Erster Abschnitt Nachlaßinsolvenzverfahren
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.