DE · HaWiAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, Anerkennungsbereich des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- Art. 6 Zeitpunkt
- Art. 7 Inhalt
- Art. 8 Prüfungsbereich
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- Art. 9 Zeitpunkt
- Art. 10 Inhalt
- Art. 11 Prüfungsbereiche
- Art. 12 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
- Art. 13 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
- Art. 14 Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
- Art. 15 Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
- Art. 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten