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HAG · Heimarbeitsgesetz

HAG Art. 20Art der Entgelte

Sechster Abschnitt Entgeltregelung

Van krachtOfficiële tekst

Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten zu regeln. Ist dieses nicht möglich, so sind Zeitentgelte festzusetzen, die der Stückentgeltberechnung im Einzelfall zugrunde gelegt werden können.