GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
GVG Art. 27
Dritter Titel Amtsgerichte
Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.
GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
Dritter Titel Amtsgerichte
Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.