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Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Inhoud
- Teil 1 Allgemeines
- Art. 1 Vorbereitungsdienste
- Art. 2 Dienstbehörde
- Art. 3 Dienstaufsicht
- Art. 4 Erholungsurlaub
- Art. 5 Bewertung von Prüfungsleistungen
- Abschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium
- Art. 6 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- Art. 6a Teile des Auswahlverfahrens
- Art. 6b Festlegungen der Dienstbehörde
- Art. 6c Schriftlicher Teil
- Art. 6d Zulassung zum mündlichen Teil
- Art. 6e Mündlicher Teil
- Art. 6f Zulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
- Art. 6g Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
- Art. 6h Gesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit
- Art. 6i Täuschung
- Art. 7 Auswahlkommission
- Art. 8 Einstellung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 9 Ziel des Studiums
- Art. 10 Dauer des Studiums
- Art. 11 Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht
- Unterabschnitt 2 Module
- Art. 12 Verteilung und Inhalt der Module
- Art. 13 Durchführungsort
- Art. 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
- Art. 15 Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien
- Art. 16 Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden Studien
- Unterabschnitt 3 Modulbegleitende Veranstaltungen
- Art. 17 Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen
- Art. 18 Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
- Art. 18a Prüfung im Polizeitraining
- Art. 18b Wiederholung von Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
- Art. 19 Zweck der Laufbahnprüfung
- Art. 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
- Art. 21 Prüfungsamt der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
- Art. 22 Module mit Modulprüfungen
- Art. 23 Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
- Art. 24 Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung
- Art. 25 Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
- Art. 26 Prüfende für die Modulprüfungen
- Art. 27 Bestehen einer Modulprüfung
- Art. 28 Wiederholung von Modulprüfungen
- Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
- Art. 29 Bestandteile der Bachelorarbeit
- Art. 30 Zweck der Thesis
- Art. 31 Thema der Thesis
- Art. 32 Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis
- Art. 33 Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis
- Art. 34 Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort
- Art. 35 Freistellung vom Dienst
- Art. 36 Vorgaben für die Form der Thesis
- Art. 37 Abgabe der Thesis
- Art. 38 Bestehen der Thesis
- Art. 39 Wiederholung der Thesis
- Art. 40 Zulassung zur Verteidigung
- Art. 41 Termin für die Verteidigung
- Art. 42 Prüfungskommission
- Art. 43 Durchführung und Bestandteile der Verteidigung
- Art. 44 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung
- Art. 45 Protokoll über die Verteidigung
- Art. 46 Bewertung der Verteidigung
- Art. 47 Bestehen der Verteidigung
- Art. 48 Wiederholung der Verteidigung
- Art. 49 Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit
- Unterabschnitt 4 Weitere Prüfungsbestimmungen
- Art. 50 Bestehen der Laufbahnprüfung
- Art. 51 Akademischer Grad
- Art. 52 Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
- Art. 53 Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
- Art. 54 Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
- Art. 55 Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- Art. 56 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Abschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
- Art. 57 Voraussetzungen für die Anerkennung
- Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- Art. 58 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- Art. 58a Ausgestaltung des Auswahlverfahrens
- Art. 59 Einstellung
- Abschnitt 2 Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- Art. 60 Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
- Art. 61 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- Art. 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- Art. 63 Verteilung und Inhalt der Module
- Art. 64 Durchführungsort
- Art. 65 Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
- Art. 66 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- Art. 67 Prüfung im Polizeitraining
- Art. 67a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
- Abschnitt 3 Modulprüfungen
- Art. 68 Prüfungsamt
- Art. 69 Module mit Modulprüfungen
- Art. 70 Zeitpunkt der Modulprüfung
- Art. 71 Klausur
- Art. 72 Kennzeichnung der Klausuren
- Art. 73 Prüfende für die Klausuren
- Art. 74 Bestehen einer Modulprüfung
- Art. 75 Wiederholung von Modulprüfungen
- Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
- Art. 76 Prüfungsamt
- Art. 77 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 78 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 79 Prüfungskommission
- Art. 80 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 81 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 82 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 83 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 84 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 85 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- Art. 86 Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- Art. 87 Rangpunktzahl der kriminalpolizei- fachlichen Qualifizierung und Gesamtnote
- Art. 88 Abschlusszeugnis
- Art. 89 Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
- Art. 90 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- Art. 91 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- Art. 92 Ausgestaltung des Auswahlverfahrens
- Art. 93 Einstellung
- Abschnitt 2 Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- Art. 94 Ziel der Qualifizierungsmaßnahme
- Art. 95 Dauer der Qualifizierungsmaßnahme
- Art. 96 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- Art. 97 Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
- Art. 98 Verteilung und Inhalt der Module
- Art. 99 Durchführungsort
- Art. 100 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- Art. 101 Prüfung im Polizeitraining
- Art. 101a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
- Art. 101b Dienstliche Beurteilung
- Abschnitt 3 Modulprüfungen
- Art. 102 Prüfungsamt
- Art. 103 Module mit Modulprüfungen
- Art. 104 Zeitpunkt der Modulprüfungen
- Art. 105 Klausur
- Art. 106 Kennzeichnung der Klausuren
- Art. 107 Prüfende für die Klausuren
- Art. 108 Bestehen einer Modulprüfung
- Art. 109 Wiederholung von Modulprüfungen
- Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
- Art. 110 Prüfungsamt
- Art. 111 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 112 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 113 Prüfungskommission
- Art. 114 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 115 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 116 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 117 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 118 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 119 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- Art. 120 Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
- Art. 121 Rangpunktzahl der Qualifizierungsmaßnahme und Gesamtnote
- Art. 122 Abschlusszeugnis
- Art. 123 Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
- Art. 124 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
- Art. 125 Verhinderung bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- Art. 126 Ordnungsverstöße bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- Teil 6 Schlussvorschrift
- Art. 127 Übergangsvorschrift