DE · GesBergV
Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten
Inhoud
- 1. Abschnitt Anwendungsbereich
- Art. 1 Räumliche und sachliche Anwendung
- 2. Abschnitt Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Vorsorge
- Art. 2 Eignungsuntersuchungen
- Art. 3 Fristen für die Erst- und Nachuntersuchungen
- Art. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Art. 5 Durchführung der Untersuchungen
- Art. 6 Mitteilung, Aufzeichnung, Aufbewahrung
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Art. 7 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- 2. Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für den untertägigen Steinkohlenbergbau
- Art. 8 Ermittlung der persönlichen Belastung durch fibrogene Grubenstäube
- Art. 9 Zulässige persönliche Staubbelastungswerte
- Art. 10 Einstufung der Betriebspunkte
- Art. 11 Staubmessungen
- Art. 12 Überwachung der staubexponierten Personen
- 3. Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für den untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau
- Art. 13 Maßnahmen bei Belastung durch fibrogene Grubenstäube
- 4. Abschnitt Schlussvorschriften
- Art. 14 Unterrichtung
- Art. 15 Übertragung von Pflichten
- Art. 16 Behördliche Ausnahmen
- Art. 17 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 18 Übergangsvorschriften