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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz
Inhoud
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
- Art. 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- Art. 4 Handlungsbereiche
- Art. 5 Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“
- Art. 6 Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten“
- Art. 7 Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren“
- Art. 8 Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“
- Art. 9 Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“
- Art. 10 Durchführung der Prüfung
- Art. 11 Schriftlicher Prüfungsteil
- Art. 12 Mündlicher Prüfungsteil
- Art. 13 Projektbezogener Prüfungsteil
- Art. 14 Bewerten von Prüfungsleistungen
- Art. 15 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 16 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 17 Zeugnisse
- Art. 18 Wiederholung der Prüfung
- Art. 19 Übergangsvorschriften
- Art. 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten