DE · GeoITAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Inhoud
- Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- Art. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Struktur der Berufsausbildung
- Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Geomatiker/zur Geomatikerin
- Art. 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Durchführung der Berufsausbildung
- Art. 6 Zwischenprüfung
- Art. 7 Abschlussprüfung
- Art. 8 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
- Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Vermessungstechniker/ zur Vermessungstechnikerin
- Art. 9 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- Art. 10 Durchführung der Berufsausbildung
- Art. 11 Zwischenprüfung
- Art. 12 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
- Art. 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Vermessung
- Art. 14 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
- Art. 15 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Bergvermessung
- Teil 4 Schlussvorschriften
- Art. 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten