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DE · GenTSV

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Van kracht33 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
  4. Art. 3 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
  6. Art. 4 Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
  7. Art. 5 Risikobewertung von Organismen
  8. Art. 6 Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
  9. Art. 7 Biologische Sicherheitsmaßnahmen
  10. Art. 8 Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
  11. Art. 9 Grundsatz der Sicherheitseinstufung
  12. Art. 10 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
  13. Art. 11 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
  14. Art. 12 Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen
  15. Abschnitt 3 Sicherheitsmaßnahmen
  16. Art. 13 Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
  17. Art. 14 Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
  18. Art. 15 Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
  19. Art. 16 Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
  20. Art. 17 Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
  21. Art. 18 Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
  22. Art. 19 Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
  23. Art. 20 Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
  24. Art. 21 Unterrichtung der Beschäftigten
  25. Art. 22 Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
  26. Art. 23 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
  27. Art. 24 Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
  28. Art. 25 Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
  29. Art. 26 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4
  30. Abschnitt 4 Projektleiter
  31. Art. 27 Verantwortlichkeiten des Projektleiters
  32. Art. 28 Sachkunde des Projektleiters
  33. Abschnitt 5 Beauftragter für die Biologische Sicherheit
  34. Art. 29 Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
  35. Art. 30 Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
  36. Art. 31 Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit
  37. Art. 32 Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit
  38. Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
  39. Art. 33 Ordnungswidrigkeiten