DE · GenTSV
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
- Art. 4 Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
- Art. 5 Risikobewertung von Organismen
- Art. 6 Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
- Art. 7 Biologische Sicherheitsmaßnahmen
- Art. 8 Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
- Art. 9 Grundsatz der Sicherheitseinstufung
- Art. 10 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
- Art. 11 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
- Art. 12 Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen
- Abschnitt 3 Sicherheitsmaßnahmen
- Art. 13 Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
- Art. 14 Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
- Art. 15 Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
- Art. 16 Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
- Art. 17 Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- Art. 18 Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
- Art. 19 Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
- Art. 20 Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
- Art. 21 Unterrichtung der Beschäftigten
- Art. 22 Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
- Art. 23 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- Art. 24 Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- Art. 25 Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
- Art. 26 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4
- Abschnitt 4 Projektleiter
- Art. 27 Verantwortlichkeiten des Projektleiters
- Art. 28 Sachkunde des Projektleiters
- Abschnitt 5 Beauftragter für die Biologische Sicherheit
- Art. 29 Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- Art. 30 Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- Art. 31 Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit
- Art. 32 Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 33 Ordnungswidrigkeiten