GemFinRefG · Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen
GemFinRefG Art. 8Subdelegation
Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen.