GemFinRefG · Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen
GemFinRefG Art. 5Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.