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Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
Inhoud
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Grenzüberschreitende Ausschreibungen
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
- Art. 4 Ausschreibungen
- Art. 5 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- Art. 6 Anforderungen an Gebote
- Art. 7 Ausschreibungsverfahren
- Art. 8 Sicherheiten
- Art. 9 Erstattungen von Sicherheiten
- Art. 10 Ausschluss von Geboten
- Art. 11 Ausschluss von Bietern
- Art. 12 Zuschlagsverfahren
- Art. 13 Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten
- Art. 14 Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
- Art. 15 Entwertung von Zuschlägen
- Abschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
- Art. 16 Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- Art. 18 Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- Art. 19 Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
- Art. 20 Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
- Art. 21 Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
- Abschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen
- Art. 22 Besondere Zuschlagsbedingungen für Solaranlagen
- Art. 23 Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
- Art. 24 Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
- Art. 25 Anzulegender Wert für Solaranlagen
- Art. 26 Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen
- Teil 3 Zahlungen von Marktprämien nach dieser Verordnung
- Art. 27 Zahlungsanspruch
- Art. 28 Überprüfung der Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs
- Art. 29 Ausgleichsmechanismus
- Teil 4 Pönalen
- Art. 30 Pönalen
- Art. 31 Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber
- Teil 5 Die ausschreibende Stelle
- Art. 32 Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
- Art. 33 Veröffentlichungen
- Art. 34 Mitteilungspflichten
- Art. 35 Vorgaben und Maßnahmen der ausschreibenden Stelle
- Art. 36 Festlegungen
- Teil 6 Bestimmungen für Anlagen im Bundesgebiet, die von einem Kooperationsstaat gefördert werden
- Art. 37 Geöffnete ausländische Ausschreibungen
- Art. 38 Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten
- Teil 7 Völkerrechtliche Vereinbarungen
- Art. 39 Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen
- Teil 8 Datenschutz, Rechtsschutz
- Art. 40 Datenübermittlung
- Art. 41 Löschung von Daten
- Art. 42 Rechtsschutz
- Art. 43 Übergangsbestimmungen