DE · GebReinAusbVO
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- Art. 7 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Gesellenprüfung
- Art. 8 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Art. 9 Inhalt von Teil 1
- Art. 10 Prüfungsbereich von Teil 1
- Art. 11 Inhalt von Teil 2
- Art. 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 13 Prüfungsbereich „Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren“
- Art. 14 Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen“
- Art. 15 Prüfungsbereich „Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen“
- Art. 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Art. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten