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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Ziele der Ausbildung
- Art. 3 Auswahlverfahren
- Abschnitt 2 Ausbildung
- Art. 4 Dauer und Gliederung
- Art. 5 Ausbildungsgebiete
- Art. 6 Dienstaufsicht und Durchführung
- Art. 7 Ausbildungsplan
- Abschnitt 3 Prüfungsgespräch
- Art. 8 Zuständigkeit
- Art. 9 Prüfungskommission
- Art. 10 Inhalt und Durchführung
- Art. 11 Bewertung
- Art. 12 Bestehen
- Art. 13 Fernbleiben und Rücktritt
- Art. 14 Täuschung und Ordnungsverstoß
- Art. 15 Wiederholung
- Art. 16 Abschlusszeugnis und Bescheid über das nicht bestandene Prüfungsgespräch
- Art. 17 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Art. 18 Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
- Abschnitt 4 Schlussvorschrift
- Art. 19 Inkrafttreten