DE · GastStG
Gaststaatgesetz
Inhoud
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 3 Internationale Organisationen
- Art. 4 Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 5 Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen
- Kapitel 2 Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Art. 6 Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
- Art. 7 Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen
- Art. 8 Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
- Art. 9 Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung
- Art. 10 Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte
- Art. 11 Befreiung von direkten Steuern
- Art. 12 Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer
- Art. 13 Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
- Art. 14 Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen
- Art. 15 Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
- Art. 16 Einreise, Aufenthaltstitel
- Art. 17 Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen
- Art. 18 Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen
- Art. 19 Soziale Sicherheit
- Art. 20 Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
- Art. 21 Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden
- Art. 22 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder
- Art. 23 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation
- Kapitel 3 Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Art. 24 Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen
- Art. 25 Sachverständige im Auftrag
- Art. 26 Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen
- Kapitel 1 Internationale Institutionen
- Art. 27 Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung
- Art. 28 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Kapitel 2 Quasizwischenstaatliche Organisationen
- Art. 29 Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung
- Art. 30 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Kapitel 3 Sonstige internationale Einrichtungen
- Art. 31 Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung
- Art. 32 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Teil 4 Internationale Nichtregierungsorganisationen
- Art. 33 Internationale Nichtregierungsorganisationen
- Art. 34 Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Art. 35 Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige
- Teil 5 Schlussbestimmungen
- Art. 36 Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
- Art. 37 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 38 Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch
- Art. 39 Verhältnis zu bestehenden Abkommen