GAPAusnV · Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023 GAPAusnV Art. 4Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 3 Inhoud