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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Notwendigkeit einer Zulassung
- Art. 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges
- Art. 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
- Abschnitt 2 Zulassungsverfahren
- Art. 6 Antrag auf Zulassung
- Art. 7 Tageszulassung
- Art. 8 Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
- Art. 9 Zuteilung von Kennzeichen
- Art. 10 Besondere Kennzeichen
- Art. 11 Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
- Art. 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- Art. 13 Zulassungsbescheinigung Teil I
- Art. 14 Zulassungsbescheinigung Teil II
- Art. 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen
- Art. 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- Art. 17 Verwertungsnachweis
- Abschnitt 3 Internetbasierte Zulassung
- Art. 18 Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
- Art. 19 Portal
- Art. 20 Antrag
- Art. 21 Sicherheitscodes
- Art. 22 Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Art. 23 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung
- Unterabschnitt 2 Internetbasierte Außerbetriebsetzung
- Art. 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung
- Art. 25 Außerbetriebsetzung
- Unterabschnitt 3 Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
- Art. 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
- Art. 27 Internetbasierte Erstzulassung
- Art. 28 Internetbasierte Tageszulassung
- Art. 29 Internetbasierte Wiederzulassung
- Art. 30 Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
- Unterabschnitt 4 Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
- Art. 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
- Art. 32 Vorläufiger Zulassungsnachweis
- Unterabschnitt 5 Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Art. 33 Großkundenschnittstelle
- Art. 34 Registrierung als Großkunde
- Art. 35 Identifizierungsmerkmal
- Art. 36 Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde
- Art. 37 Antragstellung über die Großkundenschnittstelle
- Art. 38 Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten
- Art. 39 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde
- Art. 40 Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde
- Abschnitt 4 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
- Art. 41 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
- Art. 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
- Art. 43 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
- Art. 44 Fahrten im internationalen Verkehr
- Art. 45 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
- Abschnitt 5 Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
- Art. 46 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
- Art. 47 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
- Art. 48 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
- Abschnitt 6 Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
- Art. 49 Versicherungsnachweis
- Art. 50 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
- Art. 51 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
- Art. 52 Versicherungskennzeichen
- Art. 53 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
- Art. 53a Kennzeichenfolie und Trägerplatte
- Art. 54 Rote Versicherungskennzeichen
- Art. 55 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
- Art. 56 Versicherungsplakette
- Abschnitt 7 Fahrzeugregister
- Art. 57 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
- Art. 58 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
- Art. 59 Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
- Art. 60 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
- Art. 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
- Art. 62 Übermittlung von Daten an die Versicherer
- Art. 63 Mitteilungen an die Finanzbehörden
- Art. 64 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
- Art. 65 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
- Art. 66 Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 67 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
- Art. 68 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
- Art. 69 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
- Art. 70 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
- Art. 71 Übermittlungssperren
- Art. 72 Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister
- Art. 73 Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
- Art. 74 Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
- Abschnitt 8 Durchführungs- und Schlussvorschriften
- Art. 75 Zuständigkeiten
- Art. 76 Ausnahmen
- Art. 77 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 78 Verweis auf technische Regelwerke
- Art. 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen