FMStFV · Verordnung zur Durchführung des Stabilisierungsfondsgesetzes
FMStFV Art. 6Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt unmittelbar mit ihrer Verkündung in Kraft.
FMStFV · Verordnung zur Durchführung des Stabilisierungsfondsgesetzes
Diese Verordnung tritt unmittelbar mit ihrer Verkündung in Kraft.