DE · FlugMechAusbV 2013
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin
Inhoud
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Struktur der Berufsausbildung
- Art. 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Durchführung der Berufsausbildung
- Art. 6 Abschlussprüfung
- Art. 7 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 8 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Instandhaltungstechnik
- Art. 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Instandhaltungstechnik
- Art. 10 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Fertigungstechnik
- Art. 11 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Fertigungstechnik
- Art. 12 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Triebwerkstechnik
- Art. 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Triebwerkstechnik
- Art. 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten