DE · FintMechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- Art. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Art. 7 Inhalt von Teil 1
- Art. 8 Prüfungsbereich von Teil 1
- Art. 9 Inhalt von Teil 2
- Art. 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereich Montageauftrag
- Art. 12 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung
- Art. 13 Prüfungsbereich Interieurtechnologien
- Art. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
- Art. 17 Inhalt der Zusatzqualifikation
- Art. 18 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Art. 19 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten