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Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
Inhoud
- Teil 1 Fortbildungsabschlüsse in der Finanzdienstleistungswirtschaft
- Art. 1 Fortbildungsabschlüsse
- Teil 2 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen
- Art. 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 3 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 4 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- Art. 5 Inhalt der Prüfung
- Art. 6 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 7 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Teil 3 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung
- Art. 8 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 9 Zeugnisse
- Art. 10 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 11 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 12 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- Art. 13 Inhalte im Prüfungsteil A (Privatkunden)
- Art. 14 Inhalte im Prüfungsteil B (Geschäftskunden)
- Art. 15 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Teil 4 Gemeinsame Schlussvorschriften
- Art. 16 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Art. 17 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 18 Zeugnisse
- Art. 19 Ausbildereignung
- Art. 20 Wiederholung der Prüfung
- Art. 21 Übergangsvorschriften
- Art. 22 Inkrafttreten