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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Van kracht19 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Erster Abschnitt Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
  2. Art. 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
  3. Art. 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
  4. Art. 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
  5. Zweiter Abschnitt Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
  6. Art. 4 Finanzkraftausgleich
  7. Art. 5 Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
  8. Art. 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
  9. Art. 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
  10. Art. 8 Steuereinnahmen der Gemeinden
  11. Art. 9 Einwohnerzahl
  12. Art. 10 Bemessung der Zu- und Abschläge
  13. Dritter Abschnitt Bundesergänzungszuweisungen
  14. Art. 11 Bundesergänzungszuweisungen
  15. Vierter Abschnitt Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
  16. Art. 12 Feststellung der Umsatzsteueranteile
  17. Art. 13 Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
  18. Art. 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
  19. Art. 15 Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
  20. Art. 16 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
  21. Art. 17 Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
  22. Art. 18 Berichts- und Auskunftspflichten
  23. Art. 19 Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020