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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Inhoud
- Erster Abschnitt Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
- Art. 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
- Art. 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
- Art. 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
- Zweiter Abschnitt Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
- Art. 4 Finanzkraftausgleich
- Art. 5 Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
- Art. 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
- Art. 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
- Art. 8 Steuereinnahmen der Gemeinden
- Art. 9 Einwohnerzahl
- Art. 10 Bemessung der Zu- und Abschläge
- Dritter Abschnitt Bundesergänzungszuweisungen
- Art. 11 Bundesergänzungszuweisungen
- Vierter Abschnitt Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
- Art. 12 Feststellung der Umsatzsteueranteile
- Art. 13 Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
- Art. 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- Art. 15 Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- Art. 16 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
- Art. 17 Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
- Art. 18 Berichts- und Auskunftspflichten
- Art. 19 Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020