FGlG · Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
FGlG Art. 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft.
FGlG · Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft.