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Eisenbahnverkehrs-Verordnung
Inhoud
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Anwendung der Verordnung (EU) 2021/782 für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenpersonenverkehr zu historischen oder touristischen Zwecken
- Abschnitt 1 Beförderung von Personen und ihrem Gepäck
- Art. 3 Abweichungen in den Beförderungsbedingungen
- Art. 4 Sonderabmachungen
- Art. 5 Ausschluss von der Beförderung
- Art. 6 Erhöhtes Beförderungsentgelt
- Art. 7 Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden
- Art. 8 Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts
- Art. 9 Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises
- Art. 10 Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr
- Art. 11 Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
- Abschnitt 2 Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck
- Art. 12 Allgemeines
- Art. 13 Abholung des Gepäcks, Verkauf von nicht abgeholtem Gepäck
- Art. 14 Haftung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 15 Schlichtungsstelle
- Art. 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten