DE · ErsatzbaustoffV
Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Annahme von mineralischen Abfällen
- Art. 3 Annahmekontrolle
- Unterabschnitt 1 Güteüberwachung
- Art. 4 Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung
- Art. 5 Eignungsnachweis
- Art. 6 Werkseigene Produktionskontrolle
- Art. 7 Fremdüberwachung
- Art. 8 Probenahme und Probenaufbereitung
- Art. 9 Analytik der Proben
- Art. 10 Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
- Art. 11 Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe
- Art. 12 Dokumentation der Güteüberwachung
- Art. 13 Maßnahmen bei in der Güteüberwachung festgestellten Mängeln
- Unterabschnitt 2 Güteüberwachungsgemeinschaften
- Art. 13a Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften, Widerruf
- Art. 13b Tätigkeit der Güteüberwachungsgemeinschaft, Organisation und Betrieb
- Unterabschnitt 3 Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut
- Art. 14 Untersuchungspflicht
- Art. 15 Bewertung der Untersuchungsergebnisse
- Art. 16 Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut
- Art. 17 Dokumentation
- Art. 18 Zwischenlager
- Abschnitt 4 Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
- Art. 19 Grundsätzliche Anforderungen
- Art. 20 Zusätzliche Einbaubeschränkungen bei bestimmten Schlacken und Aschen
- Art. 21 Behördliche Entscheidungen
- Art. 22 Anzeigepflichten
- Art. 23 Ersatzbaustoffkataster
- Abschnitt 5 Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen
- Art. 24 Getrennte Sammlung und Verwertung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken
- Abschnitt 6 Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 25 Lieferschein und Deckblatt
- Art. 26 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 27 Übergangsvorschriften