DE · ERPSchG
Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens
in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln
aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung
von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Van kracht4 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026