DE · ERechV
Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes
Inhoud
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Verbindlichkeit der elektronischen Form
- Art. 4 Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung
- Art. 5 Inhalt der elektronischen Rechnung
- Art. 6 Verarbeitung von elektronischen Rechnungen
- Art. 7 Schutz personenbezogener Daten
- Art. 8 Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten
- Art. 9 Ausnahmen für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland
- Art. 10 Prüfung
- Art. 11 Inkrafttreten