EPSPV · Verordnung über die Prüfung zum Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich
EPSPV Art. 4Ausschluss
Teil 2 Prüfungskommission
Wer Vorgesetzter eines Prüflings ist oder in demselben Unternehmen wie der Prüfling tätig ist, darf nicht Mitglied der Prüfungskommission sein.