eKFV · Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
eKFV Art. 9Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung
Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13.