EinSiG · Einlagensicherungsgesetz
EinSiG Art. 16Forderungsübergang bei Entschädigung
Kapitel 3 Entschädigungsverfahren
Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.